Kostenübernahme

Als Psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über eine Approbation mit Fachkunde-Nachweis in Verhaltenstherapie und bin bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in das Arztregister eingetragen (nach § 4 der Ärzte-Zulassungsordnung).


 

Gesetzliche KRANKENVERSICHERUNg


Da ich über eine Kassenzulassung für Psychotherapie verfüge, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von allen gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernommen.

 

 

Private Krankenversicherung/Beihilfe


Liegt eine begründete Diagnose vor, wird die Behandlung in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie sich im Vorfeld als privat Versicherter informieren, ob die Kosten auch in Ihrem Fall erstattet werden und ob hierfür ein entsprechender Antrag gestellt werden muss.

 

 

Berufsgenossenschaften/Gesetzliche Unfallversicherung


Sowohl Berufsgenossenschaften als auch gesetzliche Unfallversicherungen übernehmen die Therapiekosten, wenn die zu behandelnden Symptome in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Diesbezüglich informieren Sie sich bitte im Vorfeld nach den Zuständigkeiten Ihrer jeweiligen Berufsgenossenschaft.


 
 

Selbstzahler


Selbstverständlich besteht auch jederzeit die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie selbst zu übernehmen. Wie oben schon erwähnt, richtet sich diese nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP).